Impressum & AGB

Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
Alltagshilfe-Herne
Inhaber: Florian Gebbert
Emscherstr. 6
44649 Herne
Deutschland
Telefon: 0173 1941364
E-Mail: kontakt@alltagshilfe-herne.de
Website: www.alltagshilfe-herne.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
Keine vorhanden.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Florian Gebbert
Emscherstr. 6
44649 Herne
Hinweis zur Verbraucherschlichtung:
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweis:
Die Inhalte dieser Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Alltagshilfe-Herne, Inhaber Florian Gebbert, gegenüber privaten Kunden.
2. Leistungen
Alltagshilfe-Herne bietet insbesondere Unterstützung im Haushalt und bei alltäglichen Tätigkeiten an.
Der Schwerpunkt liegt auf der Reinigung und Unterstützung im Haushalt, insbesondere beispielsweise:
- Reinigung von Wohnungen und Häusern
- Reinigung von Böden, Küche, Badezimmer und weiteren Wohnbereichen
- Wäsche und haushaltsnahe Tätigkeiten
- Einkäufe und Besorgungen
- Unterstützung bei Bürokratie und Organisation
- Unterstützung im Umgang mit Smartphone, Tablet und Computer
- kleinere Tätigkeiten rund um Haus und Garten
- sonstige kleinere haushaltsnahe und alltägliche Unterstützungsleistungen nach vorheriger Absprache
Welche Leistungen im Einzelfall erbracht werden, wird zwischen Kunde und Alltagshilfe-Herne individuell vereinbart.
3. Abgrenzung zu Pflege- und medizinischen Leistungen
Alltagshilfe-Herne erbringt keine medizinischen oder pflegerischen Leistungen.
Insbesondere werden keine medizinischen Behandlungen, Körperpflege, Medikamentengabe oder sonstige pflegerische Tätigkeiten angeboten.
Alltagshilfe-Herne ist derzeit kein nach den hierfür erforderlichen landesrechtlichen Vorschriften anerkannter Anbieter zur Abrechnung mit der Pflegekasse.
Leistungen von Alltagshilfe-Herne können daher derzeit nicht über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet oder über die Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Die Leistungen sind vom Kunden grundsätzlich aus privaten Mitteln zu bezahlen.
4. Terminvereinbarung
Termine werden individuell und nach vorheriger Absprache zwischen dem Kunden und Alltagshilfe-Herne vereinbart.
Art, Umfang und Dauer der jeweiligen Leistung werden ebenfalls nach Absprache festgelegt.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung oder einen bestimmten Termin besteht nur, wenn dieser zuvor vereinbart wurde.
5. Preise
Es gilt der zwischen dem Kunden und Alltagshilfe-Herne vor Durchführung der jeweiligen Leistung vereinbarte Preis.
Preisänderungen werden dem Kunden vor einer neuen Beauftragung bzw. vor einem neuen Einsatz mitgeteilt.
6. Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach vorheriger Absprache.
Grundsätzlich ist eine Zahlung nach Beendigung des jeweiligen Einsatzes möglich. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Barzahlung oder Überweisung zur Verfügung.
Nach vorheriger Vereinbarung kann auch eine monatliche Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgen.
7. Anfahrt
Die Anfahrt innerhalb des vereinbarten Einsatzgebietes ist kostenfrei.
Das Einsatzgebiet umfasst insbesondere Herne und die nähere Umgebung sowie je nach Vereinbarung unter anderem Gelsenkirchen, Bochum, Recklinghausen und Castrop-Rauxel. Einsätze in weiteren Orten innerhalb eines Umkreises von etwa 20 km können nach vorheriger Absprache ebenfalls vereinbart werden.
8. Terminabsagen
Vereinbarte Termine sollten möglichst mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.
Eine feste Stornierungs- oder Ausfallgebühr wird nicht erhoben.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen des Kunden kann im Einzelfall nach einer angemessenen und kulanten Lösung gesucht werden.
9. Zugang zur Wohnung oder zum Haus
Sofern für die Durchführung eines Einsatzes ein Zugang zur Wohnung oder zum Haus erforderlich ist, erfolgt dieser ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Kunden.
Der Kunde kann hierzu beispielsweise einen Schlüssel übergeben oder einen vereinbarten Zugang über ein digitales Schließsystem, einen Zahlencode oder einen Fingerabdruck ermöglichen.
Überlassene Schlüssel oder sonstige Zugangsmöglichkeiten werden ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
Nach Beendigung der vereinbarten Einsätze bzw. des Auftrags endet die Berechtigung zum Betreten der Räumlichkeiten. Überlassene Schlüssel werden nach Absprache an den Kunden zurückgegeben bzw. nicht weiter verwendet.
10. Reinigungsmittel und Arbeitsmittel
Die für gewöhnliche Reinigungsarbeiten erforderlichen Reinigungsmittel werden von Alltagshilfe-Herne kostenfrei mitgebracht, soweit dies für die vereinbarte Tätigkeit geeignet und möglich ist.
Ein Staubsauger sowie sonstige besondere oder spezielle Arbeitsgeräte werden grundsätzlich nicht gestellt und müssen, sofern sie für die vereinbarte Leistung erforderlich sind, vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Dies gilt ebenfalls für spezielle Reinigungs- oder Pflegemittel, die aufgrund besonderer Materialien, Oberflächen oder individueller Anforderungen erforderlich sind.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Tätigkeiten unter angemessenen und sicheren Bedingungen durchgeführt werden können.
Der Kunde hat Alltagshilfe-Herne insbesondere über besondere Umstände, empfindliche Oberflächen, besondere Materialien, vorhandene Schäden oder sonstige Besonderheiten zu informieren, soweit diese für die Durchführung der vereinbarten Tätigkeit relevant sind.
Erforderliche besondere Arbeitsmittel oder spezielle Reinigungsmittel sind vom Kunden bereitzustellen, sofern diese nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung sind.
12. Haftung und Schäden
Alltagshilfe-Herne haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von Alltagshilfe-Herne oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Für Schäden, die insbesondere aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder unterlassener Angaben des Kunden, ungeeigneter oder mangelhafter vom Kunden bereitgestellter Arbeitsmittel oder Reinigungsmittel oder bereits vorhandener Schäden entstehen, haftet Alltagshilfe-Herne nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Für berechtigte Schäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen und vom Versicherungsschutz umfasst sind, besteht eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung. Die Regulierung eines Schadens richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages.
13. Ausschluss bestimmter Tätigkeiten
Nicht angeboten werden insbesondere:
- medizinische Tätigkeiten
- pflegerische Tätigkeiten
- Tätigkeiten der Körperpflege
- Medikamentengabe
- sonstige Tätigkeiten, die eine pflegerische oder medizinische Qualifikation voraussetzen
- gefährliche oder unzumutbare Arbeiten
- Arbeiten unter Bedingungen, bei denen eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann
Weitere Tätigkeiten können im Einzelfall abgelehnt werden, wenn sie außerhalb des Leistungsangebots liegen oder aus Sicherheits- oder sonstigen sachlichen Gründen nicht durchgeführt werden können.
14. Leistungsgebiet
Die Dienstleistungen werden schwerpunktmäßig in Herne und Umgebung angeboten.
Einsätze sind insbesondere in Herne, Gelsenkirchen, Bochum, Recklinghausen und Castrop-Rauxel sowie in weiteren Orten innerhalb eines Umkreises von etwa 20 km nach vorheriger Absprache möglich.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
